Erbe Immobilie: Ablauf, Bewertung und Verkauf im Überblick

Eine geerbte Immobilie ist oft mehr als nur ein Vermögenswert, im Trauerfall ist sie ein Zuhause voller Erinnerungen. Doch genau dann kommen schnell bürokratische Hürden auf Sie zu. Dieser Ratgeber führt Sie strukturiert durch die Bewertung, den Verkauf und die rechtlichen Pflichten, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Erste Schritte nach dem Erbfall: Was jetzt zu tun ist

Rund um das Thema Immobilienerbe herrscht oft Unsicherheit. Wer darf das Haus betreten? Welche Fristen laufen? Noch bevor die eigentliche Sicherung der Werte beginnt, steht eine essenzielle Entscheidung im Vordergrund: Nehmen Sie das Erbe überhaupt an?

Entscheidungsgrundlage: Erbe annehmen oder ausschlagen?

Da eine Immobilie aus einer Erbschaft nicht immer schuldenfrei ist oder einen massiven Sanierungsstau aufweisen kann, sollten Sie den wirtschaftlichen Wert genau prüfen. Die gesetzliche Frist für eine Erbausschlagung beträgt lediglich sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, weshalb schnelles Handeln gefragt ist.

Hier setzt die Expertise von ROC Immobilien bereits an. Eine frühzeitige Immobilienbewertung im Erbfall gibt Ihnen die nötige Sicherheit für die Entscheidung, ob sich das Antreten des Erbes wirtschaftlich lohnt oder ob eine Ausschlagung aufgrund von Überschuldung der sinnvollere Weg ist. Neben dem physischen Zugang zum Objekt steht in dieser Phase die Sichtung aller relevanten Unterlagen wie Kreditverträge, Versicherungspolicen oder Baupläne im Fokus.

Formale Handlungsfähigkeit und Grundbuchberichtigung

Rechtlich gesehen werden Sie mit dem Tod des Erblassers zwar automatisch Eigentümer, dieser Erwerb gilt jedoch zunächst als vorläufig. Sie haben das ausdrückliche Recht, die Erbschaft innerhalb der genannten Frist auszuschlagen, wodurch der Eigentumsübergang rückwirkend so behandelt wird, als hätte er nie stattgefunden. Um jedoch handlungsfähig zu sein (etwa für einen späteren Verkauf der Erbimmobilie), muss das Grundbuch korrigiert werden. Hier gilt eine wichtige finanzielle Frist: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei. Dies können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Details zur Antragstellung finden Sie beispielsweise im Service-Portal Berlin unter Grundbuchberichtigung nach Erbfall.

Wichtiger Hinweis: Die rechtliche Abwicklung eines Erbfalls, etwa die Prüfung von Testamenten, die Beantragung eines Erbscheins oder die Klärung von Pflichtteilsansprüchen, erfordert in vielen Fällen anwaltliche Begleitung. ROC Immobilien ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne den Kontakt zu erfahrenen Anwälten her, die den Prozess rechtlich kompetent begleiten und abwickeln. 

Der Nachweis der Erbberechtigung

Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt dies meist als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt. Existiert nur ein privatschriftliches Testament oder gar keines, benötigen Sie zwingend einen Erbschein, um sich als rechtmäßiger Besitzer der Nachlassimmobilie auszuweisen. Ohne diesen Nachweis können Sie die Immobilie weder umschreiben noch verkaufen.

01

Unterlagen sichern

Testament suchen, Versicherungspolicen prüfen und Grundbuchauszug anfordern.

02

Erbe annehmen

Erbschein beim Nachlass­gericht beantragen oder notarielles Testament eröffnen lassen. 

03

Eigentum umschreiben

Innerhalb von 2 Jahren das Grundbuch kostenfrei auf die Erben berichtigen lassen. 

04

Status bewerten

Bestands­aufnahme der Immobilie und Entscheidung über Nutzung treffen. 

Die Grundsatzentscheidung: Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf?

Sobald die ersten rechtlichen Formalitäten geklärt sind, stehen Sie vor der wohl wichtigsten Weichenstellung. Was passiert langfristig mit der Immobilie aus der Erbschaft? Oft spielen hier Emotionen eine große Rolle, da das Objekt über Jahre oder gar Generationen im Familienbesitz war oder eine tiefe persönliche Bindung zur verstorbenen Person besteht. Dennoch ist eine nüchterne, wirtschaftliche Betrachtung unerlässlich, um finanzielle Risiken zu vermeiden.

Grundsätzlich haben Sie drei Optionen, die wir hier gegenüberstellen: 

1. Eigennutzung
Wenn die Immobilie zu Ihren Lebensplänen passt, ist der Einzug eine naheliegende Option. Prüfen Sie jedoch kritisch den Sanierungsbedarf. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien in Deutschland fordern energetische Vorschriften, wie das Gebäudeenergiegesetz, oft hohe Investitionen in Dämmung oder Heizungstausch, bevor ein Einzug wirtschaftlich sinnvoll ist.

2. Vermietung
Eine Vermietung hält das Eigentum im Bestand und generiert laufende Einnahmen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie damit zum Vermieter mit allen Rechten und Pflichten werden (Instandhaltung, Mietersuche und Abrechnungen). Sollten Sie sich für diesen Weg entscheiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach bonitätsgeprüften Mietern. So bleibt Ihr Aufwand minimal und die Rendite planbar.

3. Verkauf
Der Verkauf einer Erbimmobilie ist oft die sauberste Lösung, besonders bei Erbengemeinschaften, um das Erbe gerecht aufzuteilen. Der Erlös kann reinvestiert oder ausgezahlt werden und Sie entgehen zukünftigen Sanierungskosten sowie dem Verwaltungsaufwand.

Immobilienbewertung im Erbfall: Den wahren Marktwert ermitteln 

Ein häufiges Missverständnis bei Erben ist die Annahme, der vom Finanzamt für die Erbschaftssteuer festgesetzte Wert entspreche dem tatsächlichen Verkaufspreis. Das ist ein Trugschluss, der Sie viel Geld kosten kann. Das Finanzamt nutzt für die Immobilienbewertung im Erbfall meist standardisierte Verfahren (den sogenannten gemeinen Wert), die pauschalierte Bodenrichtwerte und Baujahre heranziehen. Individuelle Merkmale wie ein hochwertiger Innenausbau oder, im Gegenteil, ein massiver Sanierungsbedarf werden dabei oft nicht ausreichend berücksichtigt.

Warum Online-Rechner oft nicht ausreichen

Auf der Suche nach einer schnellen Orientierung nutzen viele Erben zunächst die Möglichkeit einer Online-Einschätzung, um unkompliziert eine erste Vorstellung vom potenziellen Marktwert zu erhalten. Solche kostenlosen Online-Tools bieten zwar eine grobe preisliche Einordnung auf Basis von Durchschnittsdaten, sie können jedoch wesentliche weiche Faktoren nicht erfassen:

  • Wie ist der Schnitt der Räume und die tatsächliche Funktionalität der Grundrisse?
  • Gibt es Lärmbelästigung durch Verkehr oder eine besondere Aussicht ins Grüne?
  • Wie ist der energetische Zustand jenseits des Energieausweises zu bewerten?
  • Gibt es versteckte Mängel wie Feuchtigkeit in der Bausubstanz oder spezifische Geruchsbelästigungen?
  • Welches Ausbaupotenzial oder welche Erweiterungsmöglichkeiten bietet das Objekt?
  • Wie wirken Atmosphäre, Lichteinfall und der Pflegezustand der Außenanlagen auf verschiedene Zielgruppen?
  • Wie attraktiv ist die unmittelbare Nachbarschaft und die soziale Infrastruktur vor Ort?

Starten Sie den Verkauf mit einem zu hohen Preis, verliert das Objekt am Markt schnell an Attraktivität und wird zu einem schwer vermittelbaren Angebot. Setzen Sie ihn zu niedrig an, verschenken Sie das Vermögen der verstorbenen Person. Eine professionelle, vor Ort durchgeführte Immobilienbewertung durch Experten ist daher der sicherste Weg, um den realen Marktwert zu bestimmen und rechtssicher zu agieren.

Gemeiner Wert

  • Basiert auf pauschalen Bodenrichtwerten
  • Ignoriert oft Sanierungsstau oder hochwertige Ausstattung
  • Dient nur der Steuerberechnung (Oft zum Nachteil des Erben)

Verkehrswert (Experten)

  • Berücksichtigt Mikrolage und Nachfrage
  • Bezieht individuelle Bausubstanz und Besonderheiten ein
  • Erzielt den bestmöglichen Verkaufspreis am Markt

Geerbte Immobilie verkaufen: Ablauf und Strategie 

Der Verkauf einer Erbimmobilie unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt vom klassischen Verkauf. Die Verkäuferseite besteht oft nicht aus einer Einzelperson, sondern aus einer sogenannten Erbengemeinschaft. Rechtlich treten die Erben gemeinsam in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Das bedeutet, dass Entscheidungen über die Immobilie in der Regel einstimmig getroffen werden müssen.

Sonderfall Erbengemeinschaft: Wenn Uneinigkeit herrscht

Dies ist der häufigste Stolperstein, wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen möchten. Will ein Erbe verkaufen, ein anderer vermieten und ein dritter selbst einziehen, droht Stillstand.

  • Lösung 1 (Auszahlung): Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die Miterben aus. Voraussetzung ist Liquidität und eine Einigung über den Verkehrswert.
  • Lösung 2 (Gemeinsamer Verkauf): Der Erlös wird nach Abzug der Kosten entsprechend der Erbquoten aufgeteilt. Dies ist oft der fairste und streitärmste Weg.
  • Worst Case (Teilungsversteigerung): Kann keine Einigung erzielt werden, hat jeder Erbe das Recht, eine Versteigerung zu beantragen. Dies führt meist zu erheblichen Vermögensverlusten durch eine Verschleuderung und sollte durch professionelle Mediation unbedingt vermieden werden.

Unterlagen für den Verkauf einer geerbten Immobilie

Um eine geerbte Immobilie verkaufen zu können, benötigen Sie eine lückenlose Dokumentation. Kaufinteressenten und finanzierende Banken prüfen diese sehr genau.

Erbnachweis

Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Energieausweis

Gültiger Bedarfs- oder Verbrauchsausweis (Pflicht bei Besichtigung!).

Grundbuchauszug

Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate), idealerweise bereits berichtigt.

Bauunterlagen

Maßstabsgetreue Grundrisse, Schnitte und die aktuelle Flurkarte.

Kostenaufstellung

Neben­kosten­abrechnungen, Grundsteuer­bescheide und Versicherungs­nachweise. 

Modernisierungen

Rechnungen über Sanierungen (Heizung, Fenster, Dach) der letzten Jahre.

Wir von ROC Immobilien übernehmen die gesamte Organisation dieses Prozesses für Sie und agieren als neutrale Vermittler. Wir beschaffen fehlende Unterlagen bei den zuständigen Behörden, moderieren die Abstimmungen innerhalb der Erbengemeinschaft und versachlichen emotionale Konflikte, um so die optimale Basis für den bestmöglichen Preis am Markt zu schaffen. 

Kosten, Steuern und Pflichtteile: Ein offener Blick auf die Finanzen

Eine Erbschaft ist oft mit erheblichen Kosten verbunden, die im Vorfeld genau kalkuliert werden sollten. Neben der reinen Instandhaltung kommen steuerliche Aspekte und Verkaufsnebenkosten auf Sie zu.

1. Erbschaftssteuer und Freibeträge
Jeder Erbe hat einen gesetzlichen Freibetrag, zum Beispiel 500.000 € für Ehepartner oder 400.000 € je Kind. Erst wenn der Wert des Nachlasses diesen Betrag übersteigt, fällt Erbschaftssteuer an. Wichtig ist hierbei, dass selbstgenutztes Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben kann, wenn der Erbe mindestens zehn Jahre darin wohnen bleibt. Detaillierte Informationen und aktuelle Steuertabellen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.

2. Spekulationssteuer (10-Jahres-Frist)
Wenn Sie die Immobilie aus der Erbschaft verkaufen möchten, prüft das Finanzamt die Haltedauer. Liegen zwischen dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre, fällt Spekulationssteuer auf den Gewinn an. Eine Ausnahme besteht, wenn der Erblasser oder Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben.

3. Liquiditätsfalle Pflichtteil
Sind Sie Alleinerbe, aber es gibt pflichtteilsberechtigte Angehörige wie etwa enterbte Kinder? Diese haben Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in bar und zwar sofort. Oft zwingt diese Forderung zum schnellen Verkauf der Immobilie, um die nötige Liquidität zu beschaffen.

4. Transparente Verkaufskosten (Maklerprovision)
Um den bestmöglichen Preis zu erzielen, ist professionelle Unterstützung oft unerlässlich. Wir bei ROC Immobilien setzen auf maximale Transparenz statt versteckter Kosten. Unsere Konditionen richten sich klar nach der Art der Immobilie und der gewünschten Dienstleistung:

  • Verkauf von Privatimmobilien (Häuser & Wohnungen bis 3 Einheiten): Hier teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision fair. Beide Parteien zahlen jeweils 3,57 % des notariellen Kaufpreises inkl. MwSt. (Hinweis: Bei Kleinstobjekten unter 42.000 € Kaufpreis fällt eine Pauschale von 2.500 € netto an).
  • Verkauf von Wohngrundstücken: Hier übernimmt der Käufer die komplette Provision. Für Sie als Verkäufer ist die Vermittlung provisionsfrei.
  • Verkauf von Anlageobjekten (ab 3 Einheiten): Auch hier zahlt in der Regel der Käufer die Courtage. 
  • Vermietung: Für die erfolgreiche Vermittlung berechnen wir eine Maklerprovision in Höhe von zwei Nettokaltmieten (zzgl. MwSt.). Handelt es sich um größere Objekte ab drei Einheiten, sinkt die Provision auf 1,5 Nettokaltmieten (zzgl. MwSt.).

Diese klare Struktur gibt Ihnen Planungssicherheit von Anfang an.

Fazit: Ihr Partner in schwierigen Zeiten

Eine Nachlassimmobilie ist Vermögen und Verantwortung zugleich. Ob Sie sich für den Verkauf einer Erbimmobilie, die Vermietung oder die Eigennutzung entscheiden, der Weg sollte wohlüberlegt und frei von emotionalen Schnellschüssen sein.

Als erfahrener Immobilienmakler stehen wir Ihnen in dieser sensiblen Phase zur Seite. Wir kümmern uns nicht nur um die professionelle Immobilienbewertung, sondern moderieren auch bei Erbengemeinschaften und sorgen für eine reibungslose Abwicklung aller immobilienbezogenen Formalitäten. Für alle rechtlichen Fragen rund um Erbschein, Testament oder Pflichtteilsansprüche sind wir nicht befugt, eine Rechtsberatung durchzuführen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch jedoch gerne den Kontakt zu spezialisierten Anwälten, die Sie in diesen Aspekten professionell begleiten. So sind Sie auf allen Ebenen bestens versorgt und können den Nachlass mit der nötigen Sicherheit regeln.

Nutzen Sie unsere Expertise, um aus dem Nachlass eine echte Zukunftsperspektive zu schaffen.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Erbimmobilie unverbindlich von uns einschätzen. Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch.

Sie haben Fragen?

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und einen passenden Rückrufzeitpunkt. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Häufige Fragen zum Immobilienerbe

Nein, nicht zwangsläufig. Jedem Erben stehen persönliche Freibeträge zu, zum Beispiel 400.000 Euro pro Kind oder 500.000 Euro für Ehegatten. Liegt der Verkehrswert der Immobilie abzüglich Schulden unter diesem Betrag, fällt keine Steuer an. Zudem kann das selbstgenutzte Familienheim unter bestimmten Auflagen, wie 10 Jahre Eigennutzung, steuerfrei vererbt werden.

Um eine geerbte Immobilie verkaufen zu können, müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung nachweisen. Dies geschieht durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Zudem benötigen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug mit Berichtigung auf die Erben, einen gültigen Energieausweis sowie Bauunterlagen wie Flurkarte und Grundrisse.

Sie sollten die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragen. In diesem Zeitraum ist die Umschreibung auf die Erben gebührenfrei. Verpassen Sie diese Frist, fallen die regulären Gebühren für die Eintragung an, die sich nach dem Wert der Immobilie richten.

Können sich die Erben nicht auf eine Nutzung einigen, droht eine Blockade. Oft ist der Verkauf einer Erbimmobilie und die anschließende Teilung des Gelderlöses die sauberste Lösung. Scheitert eine Einigung endgültig, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen, dies ist jedoch meist mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten verbunden und sollte vermieden werden.

Das hängt von der Art der Immobilie ab. Bei klassischen Privatimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel hälftig, also je 3,57 % inkl. MwSt. Bei unbebauten Wohngrundstücken sowie Anlageobjekten ab 3 Einheiten übernimmt oft der Käufer die volle Provision, sodass der Verkauf für die Erbengemeinschaft kostenfrei bleibt.

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